Wichtiges und Nützliches rund um Notruf und Brandschutz.
Der richtige Notruf
Einfach 122 mit dem Telefon oder Handy wählen – Notruf der Feuerwehr. Dann sagen Sie uns:
- WAS ist passiert?
- WO ist es passiert?
- WIEVIELE Verletzte (eingeklemmte Personen usw.)?
- WELCHE besonderen Gefahren (z. B. Tankwagen beteiligt)?
- WER meldet das Ereignis?
Wichtig: Sprechen Sie in jedem Fall laut und deutlich. Gerade bei Anrufen vom Handy ist die genaue Ortsangabe wichtig. Bei Verkehrsunfällen ist eine genaue Straßenbezeichnung (z. B. Bundesstraße, Ortsangabe, Kilometer) sehr wichtig. Ungenaue oder fehlende Angaben führen zu einer erheblichen Zeitverzögerung, die im Einzelfall überlebenswichtige Minuten kosten kann. Nicht zu früh auflegen: Das Gespräch beendet die Person am Notruftelefon.
Bis Hilfe eintrifft
- Erste Hilfe leisten (das kann jeder)
- sich selbst in Sicherheit bringen bzw. die Unfallstelle absichern (Pannendreieck)
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte
- auf sich aufmerksam machen
- die Feuerwehr (auch Rettung und Polizei) einweisen
- auf vermisste Personen aufmerksam machen
- auf besondere Gefahren hinweisen (z. B. Gasflaschen, Öltank)
- für Fragen in der Nähe bleiben, die Einsatzkräfte aber nie behindern
Weitere wichtige Telefonnummern
- Feuerwehr: 122
- Euro-Notruf: 112
- Bergrettung: 140
- Flugrettung: 1777
- Gasnotruf (EVN): 128
- Telefonseelsorge: 142
- Vergiftungsinformation: 01 / 406 43 43
- Zivilschutzhotline: 0810 / 063 06
- ÖAMTC-Pannendienst: 120 · ARBÖ-Pannendienst: 123
Feuerpolizeiliche Beschau – zu Ihrer Sicherheit
Die Gemeinden haben regelmäßig feuerpolizeiliche Beschauen vorzunehmen. Daran nehmen bei kommissioneller Durchführung neben einem Gemeindeorgan auch der Rauchfangkehrermeister und ein Vertreter der örtlichen Feuerwehr teil. Die gesetzliche Grundlage sind die §§ 19 bis 21 des NÖ Feuerwehrgesetzes. Dabei wird die Brandsicherheit von Bauwerken überprüft:
- in Wohnhäusern mit nicht mehr als 4 Hauptgeschossen alle 10 Jahre
- in allen übrigen Bauwerken alle 5 Jahre
Geprüft wird unter anderem, ob vorgeschriebene Brandschutzvorkehrungen wie Alarm- und Meldeanlagen, Löschgeräte und Löschwasser vorhanden und betriebsbereit sind. Festgestellte Mängel muss die Gemeinde mit Bescheid und angemessener Frist zur Behebung auftragen. [Aktualität prüfen; Verweis auf den aktuellen Gesetzestext ergänzen]
Richtiger Einsatz von Feuerlöschern
[Anleitung/Grafik zum richtigen Einsatz von Feuerlöschern ergänzen – auf der alten Seite war nur eine Grafik]

